New York (dpa/eu) - Manche US-Staaten sind nicht zimperlich: Wer ein
Auto stiehlt oder einen
Einbruch begeht, kommt in die genetische Verbrecherkartei - auch wenn
er erst 14 Jahre alt ist. 49
der 50 US- Staaten erlauben der Polizei, DNA-Fingerabdrücke von
Kriminellen zu speichern. Virginia
ist Vorreiter und ein Parade-Beispiel dafür, wie schnell sich
der Pool der erfaßten Täter ausweiten
kann.
Der Staat im Süden von Washington sammelte 1989 als erster Blutproben
von Sexualtätern. Das Gesetz wurde
schon bald auf andere Verbrechen ausgedehnt. Seit 1996 genügt
eine Verurteilung wegen Raubes, um in der
genetischen Datenbank zu landen, erklärt Deanne Dabbs, Programmleiterin
der forensischen Biologie bei der
Kriminaljustiz Virginias.
Dabbs kann bereits auf 161 000 DNA-Fingerabdrücke von Straffälligen
zurückgreifen, um einen
Wiederholungstäter zu identifizieren. 27 "Hits" gelangen dem Kriminallabor
seit 1990 beim Vergleich von Daten
aus der Gen-Bank mit frischen Tatortspuren wie einem Haar oder einem
Hautpartikel. Ähnlich viele Treffer
hätten die forensischen Labors von Florida und Minnesota erzielt,
sagt Dabbs. Minnesota war 1991 auch der
erste US-Staat, der einen Sexualtäter nach einem solchen DNA-Vergleich
verurteilte.
Spätestens bis zum Jahr 2000 wollen die USA die Gen-Profile aus
den Dateien aller Bundesstaaten zentral
erfaßt haben. Die amerikanische Bundeskriminalpolizei FBI arbeitet
seit sieben Jahren an dieser Nationalen
Datenbank genetischer Fingerabdrucke. Dabei verwendet sie das Vervielfältigungsverfahren
Polymerase-
Kettenreaktion (PCR), um DNA-Abschnitte im Erbgut zu kopieren, die
keine erforschte Funktion haben, aber
individuelle Merkmale reflektieren.
Dieses Verfahren werde dem FBI in Zukunft erlauben, einen mutmaßlichen
Täter nicht nur landesweit zu
überprüfen, sondern sein DNA-Profil auch in der Europäischen
Datenbank EDNAP oder der britischen
DNA-Bank zu suchen, sagt Dabbs.
Großbritannien übertreffe mit seiner forensischen Wissenschaft
alle anderen Nationen, räumt der
US-Kriminologe und DNA-Forscher William Shields von der New York State
University ein. Während die USA
erst in etwa zwei Prozent aller Gerichtsprozesse die Gen-Banken hinzuziehen,
kämen DNA-Fingerabdrücke in
britischen Gerichten in einem Vielfachen der Fälle zur Anwendung,
sagt Shields.
Aber auch mit genetischen Informationen werden nicht alle Verbrechen
zweifelsfrei geklärt werden können: Alle
Analysen vom Erbmaterial im Zellkern hätten eine Fehlerrate von
0,5 bis zwei Prozent, berichtet Shields.
Und die Fehlerquote wächst noch mit der Interpretation. Darauf
hat der Kriminologie-Professor William
Thompson von der Universität von Kalifornien in Irvine hingewiesen.
"Forensische Analytiker haben die
Neigung, das zu sehen, was von ihnen erwartet wird", schrieb er 1995
im Fachjournal "Genetica" (Bd. 96, S.
153).